Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen an den Auftraggeber ausschließlich nur auf Grundlage dieser AGB. AGB des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Bechtle Graphische Betriebe und Verlags-gesellschaft GmbH & Co. KG (kurz Bechtle Verlag&Druck) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwaige mündlich getroffene Nebenabreden sind unwirksam. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Rechts-beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
II. Angebot und Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde Bechtle Verlag&Druck ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsver-bindlicher Kaufvertrag zustande. Bechtle Verlag&Druck behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird eine verbindliche Papierbestellung ausgelöst; wird der Auftrag danach reduziert oder storniert, hat der Auftraggeber trotzdem den gesamten Papierpreis zu bezahlen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN).
III. Preise/Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu Erfolgen sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.§ 321 II BGB bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung / Liefertermine
Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Werden Teilrechnungen über Papier gestellt oder werden die Fertigprodukte bis zur Abholung oder Versendung zwischengelagert, geht die Gefahr mit Rechnungsstellung auf den Auftraggeber über.
Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Lieferfrist verlängert sich mindestens um den Zeitraum, mit dem sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten (z.B. Druckfreigabe, Vorkasse) selbst in Verzug befindet. Die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch Bechtle Verlag&Druck hängt von der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Vorleistungen des Auftraggebers ab. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstellebenannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme•/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Liefert der Auftragnehmer die Ware auf Wunsch des Auftraggebers in Einzelverpackungen (Kartons, Schrumpffolien, Banderolen u. ä.), so ist der Auftragnehmer hinsichtlich dieser Einzelverpackungen nicht rücknahmepflichtig. Der Auftraggeber nimmt die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung vor.
V. Druckdaten, Prüfungspflicht, Proof
Bechtle Verlag&Druck führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter dem Punkt „Druckdaten“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Bechtle Verlag&Druck sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Bechtle Verlag&Druck prüft die Druckdaten auf Druckfähigkeit bezüglich der unter „Druckdaten“ genannten Punkte. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von Bechtle Verlag&Druck im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen - Mitwirkungshandlungen des Kunden. Eine Überprüfung der Druckdaten durch Bechtle Verlag&Druck erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von Bechtle Verlag&Druck verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von Bechtle Verlag&Druck. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann Bechtle Verlag&Druck die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Bechtle Verlag&Druck bietet Proofs als Sonderleistung an. Ein Screenproof ist eine qualitativ hochwertige, visuelle Vorschau der Druckdaten. Ein Papierproof ist eine vorweggenommene farbechte Simulation des Druckergebnisses auf Papier. Bei einer Bestellung von Proofs ist die vertraglich vereinbarte Lieferzeit nur verbindlich, wenn:
• der Screenproof vom Kunden innerhalb von drei Stunden nach Erhalt der Bereitstellungsmail während der Geschäftszeiten von 8-17 Uhr freigegeben wird;
• der Paperproof vom Kunden bis 12 Uhr des auf die Paperproofzustellung folgenden Arbeitstags freigegeben wird. Im Falle einer Expressbestellung von Papierproofs muss die Freigabe bis 12 Uhr des Arbeitstages erfolgen, an dem der Papierproof dem Kunden zugestellt wird.
Erfolgt die Freigabe später, so verlängert sich die Lieferzeit für jeden angefangenen Arbeitstag der späteren Freigabe um einen Arbeitstag. Mit Freigabe des Proofs bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form. Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er Bechtle Druck &Service überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden).
In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Lieferfrist mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.
VI. Vertragsrücktritt
Ein kostenfreier Vertragsrücktritt ist für den Auftraggeber nur bis zum Termin der Datenabgabe möglich.
Der Auftraggeber kann nicht auf die Durchführung des Auftrages bestehen, wenn das Anfertigen eines Musterexemplars misslingt bzw. die Daten für eine weitere Bearbeitung, gleich aus welchem Grund, nicht verwertbar sind. Bechtle Verlag&Druck kann in diesem Fall ohne Angabe weiterer Gründe vom Vertrag zurücktreten, Kosten für den Auftraggeber entstehen dadurch nicht. Ansprüche gegen Bechtle Verlag&Druck sind ausgeschlossen.
Ist ein Musterdruck angefordert muss die Freigabe des Musterdrucks bis zum Freigabetermin erfolgen. Bei verspäteter Freigabe oder nicht erfolgter Freigabe hat Bechtle Verlag&Druck das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Für den entstandenen Aufwand entstehen dem Auftraggeber dann Kosten in Höhe des Musterdruckexemplares, wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Ist ein Musterdruck angefordert hat der Auftraggeber das Recht, nach Begutachtung des Musterdruckes ohne Angabe von weiteren Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Für den entstandenen Aufwand entstehen dem Auftraggeber dann Kosten in Höhe des Musterdruckexemplares, wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Bechtle Verlag&Druck führt keine Aufträge aus, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Für den Auftraggeber entstehen dann Kosten für den entstandenen Aufwand. Hierbei schuldet der Auftraggeber Bechtle Verlag&Druck die vereinbarte Auftragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen.
Kommt es zum Vertragsrücktritt durch Bechtle Verlag&Druck aus wichtigem Grunde oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, entstehen dem Auftraggeber Kosten für den entstandenen Aufwand. Hierbei schuldet der Auftraggeber Bechtle Verlag&Druck die vereinbarte Auftragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 7 gilt auch, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vorauszahlung (Vorkasse) nicht rechtzeitig leistet und dies auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch Bechtle Verlag&Druck nicht tut.
VII. Auftragsausführung
Im Online-Shop von Bechtle Verlag&Druck können nur Druckdaten angenommen und verarbeitet werden die den Spezifikationen im Online-Shop entsprechen.
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Bechtle Verlag&Druck.
Bechtle Verlag&Druck ist nicht verpflichtet, unverlangt eingereichte Ausdrucke der Druckdaten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche gilt für andere Muster, z.B. Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster, Druckerzeugnisse früherer Aufträge – egal ob diese bei Bechtle Verlag&Druck oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.
Der Auftraggeber kann bei Bechtle Verlag&Druck gegen Vergütung (wie in der Online-Shop-Kalkulation ausgewiesen) die Erstellung eines digitalen Ausdrucks (Musterdruck) bestellen. Unser Musterdruck ist ein aus den Auftragsdaten erstelltes Vorabexemplar und entspricht annähernd der späteren Lieferqualität in Bezug auf Material, Verarbeitung und Farbwiedergabe. Der Musterdruck dient der Prüfung und der Druckfreigabe des Auftrages durch den Auftraggeber. Bestellt der Auftraggeber die entgeltliche Erstellung eines Musterdrucks durch Bechtle Verlag&Druck nicht oder lehnt er die Prüfung eines für ihn erstellten Musterdrucks ab, so geht die Gefahr für alle Mängel, die bei dessen Erstellung und Prüfung durch den Auftraggeber vermieden worden wären, auf ihn über.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Der Auftraggeber erklärt sich mit Einreichen von Druckdaten damit einverstanden, dass die Erzeugnisse als Musterbeispiele zum Zwecke der Eigenwerbung für Bechtle Verlag&Druck auch Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäߧ 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
IX. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
X. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XII. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
• bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
• bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
• im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
• bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
• bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
XIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz(Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr, beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
XVI. Beanstandungen, Gewährleistungen, Warenrückgabe
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie den übersandten Musterdruck in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.
Bechtle Verlag&Druck druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch Bechtle Verlag&Druck entfällt grundsätzlich für Druckdaten, die
• CMYK-Farbprofile beinhalten und/oder
• eine zu geringe Auflösung aufweisen und/oder
• fehlende, defekte bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden.
Eine Gewährleistung durch Bechtle Verlag&Druck entfällt außerdem in den Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Hinweisen unserer Hilfe im Online-Shop abweichen.
Hat der Auftraggeber keinen von Bechtle Verlag&Druck erstellten Musterdruck, bestellt oder einem von Bechtle Verlag&Druck erstellten Musterdruck nach Kenntnisnahme nicht unverzüglich widersprochen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die die Kenntnisnahme eines Musterdrucks ohne jede Bedeutung ist.
Bei allen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen von den eingereichten Originaldaten und vom Musterdruck nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Bechtle Verlag&Druck nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von sechs Wochen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei berechtigten Beanstandungen ist Bechtle Verlag&Druck zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt Bechtle Verlag&Druck dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren an Bechtle Verlag&Druck. Die Kosten der Rücklieferung trägt Bechtle Verlag&Druck bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung.
Für die Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist Bechtle Verlag&Druck berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Bechtle Verlag&Druck kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind Bechtle Verlag&Druck zu erstatten.
Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
XVII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen an den Auftraggeber ausschließlich nur auf Grundlage dieser AGB. AGB des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Bechtle Graphische Betriebe und Verlags-gesellschaft GmbH & Co. KG (kurz Bechtle Verlag&Druck) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwaige mündlich getroffene Nebenabreden sind unwirksam. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Rechts-beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
II. Angebot und Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde Bechtle Verlag&Druck ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsver-bindlicher Kaufvertrag zustande. Bechtle Verlag&Druck behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird eine verbindliche Papierbestellung ausgelöst; wird der Auftrag danach reduziert oder storniert, hat der Auftraggeber trotzdem den gesamten Papierpreis zu bezahlen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN).
III. Preise/Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu Erfolgen sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.§ 321 II BGB bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung / Liefertermine
Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Werden Teilrechnungen über Papier gestellt oder werden die Fertigprodukte bis zur Abholung oder Versendung zwischengelagert, geht die Gefahr mit Rechnungsstellung auf den Auftraggeber über.
Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Lieferfrist verlängert sich mindestens um den Zeitraum, mit dem sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten (z.B. Druckfreigabe, Vorkasse) selbst in Verzug befindet. Die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch Bechtle Verlag&Druck hängt von der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Vorleistungen des Auftraggebers ab. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstellebenannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme•/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Liefert der Auftragnehmer die Ware auf Wunsch des Auftraggebers in Einzelverpackungen (Kartons, Schrumpffolien, Banderolen u. ä.), so ist der Auftragnehmer hinsichtlich dieser Einzelverpackungen nicht rücknahmepflichtig. Der Auftraggeber nimmt die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung vor.
V. Druckdaten, Prüfungspflicht, Proof
Bechtle Verlag&Druck führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter dem Punkt „Druckdaten“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Bechtle Verlag&Druck sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Bechtle Verlag&Druck prüft die Druckdaten auf Druckfähigkeit bezüglich der unter „Druckdaten“ genannten Punkte. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von Bechtle Verlag&Druck im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen - Mitwirkungshandlungen des Kunden. Eine Überprüfung der Druckdaten durch Bechtle Verlag&Druck erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von Bechtle Verlag&Druck verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von Bechtle Verlag&Druck. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann Bechtle Verlag&Druck die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Bechtle Verlag&Druck bietet Proofs als Sonderleistung an. Ein Screenproof ist eine qualitativ hochwertige, visuelle Vorschau der Druckdaten. Ein Papierproof ist eine vorweggenommene farbechte Simulation des Druckergebnisses auf Papier. Bei einer Bestellung von Proofs ist die vertraglich vereinbarte Lieferzeit nur verbindlich, wenn:
• der Screenproof vom Kunden innerhalb von drei Stunden nach Erhalt der Bereitstellungsmail während der Geschäftszeiten von 8-17 Uhr freigegeben wird;
• der Paperproof vom Kunden bis 12 Uhr des auf die Paperproofzustellung folgenden Arbeitstags freigegeben wird. Im Falle einer Expressbestellung von Papierproofs muss die Freigabe bis 12 Uhr des Arbeitstages erfolgen, an dem der Papierproof dem Kunden zugestellt wird.
Erfolgt die Freigabe später, so verlängert sich die Lieferzeit für jeden angefangenen Arbeitstag der späteren Freigabe um einen Arbeitstag. Mit Freigabe des Proofs bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form. Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er Bechtle Druck &Service überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden).
In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Lieferfrist mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.
VI. Vertragsrücktritt
Ein kostenfreier Vertragsrücktritt ist für den Auftraggeber nur bis zum Termin der Datenabgabe möglich.
Der Auftraggeber kann nicht auf die Durchführung des Auftrages bestehen, wenn das Anfertigen eines Musterexemplars misslingt bzw. die Daten für eine weitere Bearbeitung, gleich aus welchem Grund, nicht verwertbar sind. Bechtle Verlag&Druck kann in diesem Fall ohne Angabe weiterer Gründe vom Vertrag zurücktreten, Kosten für den Auftraggeber entstehen dadurch nicht. Ansprüche gegen Bechtle Verlag&Druck sind ausgeschlossen.
Ist ein Musterdruck angefordert muss die Freigabe des Musterdrucks bis zum Freigabetermin erfolgen. Bei verspäteter Freigabe oder nicht erfolgter Freigabe hat Bechtle Verlag&Druck das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Für den entstandenen Aufwand entstehen dem Auftraggeber dann Kosten in Höhe des Musterdruckexemplares, wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Ist ein Musterdruck angefordert hat der Auftraggeber das Recht, nach Begutachtung des Musterdruckes ohne Angabe von weiteren Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Für den entstandenen Aufwand entstehen dem Auftraggeber dann Kosten in Höhe des Musterdruckexemplares, wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Bechtle Verlag&Druck führt keine Aufträge aus, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Für den Auftraggeber entstehen dann Kosten für den entstandenen Aufwand. Hierbei schuldet der Auftraggeber Bechtle Verlag&Druck die vereinbarte Auftragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen.
Kommt es zum Vertragsrücktritt durch Bechtle Verlag&Druck aus wichtigem Grunde oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, entstehen dem Auftraggeber Kosten für den entstandenen Aufwand. Hierbei schuldet der Auftraggeber Bechtle Verlag&Druck die vereinbarte Auftragssumme abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 7 gilt auch, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vorauszahlung (Vorkasse) nicht rechtzeitig leistet und dies auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch Bechtle Verlag&Druck nicht tut.
VII. Auftragsausführung
Im Online-Shop von Bechtle Verlag&Druck können nur Druckdaten angenommen und verarbeitet werden die den Spezifikationen im Online-Shop entsprechen.
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Bechtle Verlag&Druck.
Bechtle Verlag&Druck ist nicht verpflichtet, unverlangt eingereichte Ausdrucke der Druckdaten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche gilt für andere Muster, z.B. Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster, Druckerzeugnisse früherer Aufträge – egal ob diese bei Bechtle Verlag&Druck oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.
Der Auftraggeber kann bei Bechtle Verlag&Druck gegen Vergütung (wie in der Online-Shop-Kalkulation ausgewiesen) die Erstellung eines digitalen Ausdrucks (Musterdruck) bestellen. Unser Musterdruck ist ein aus den Auftragsdaten erstelltes Vorabexemplar und entspricht annähernd der späteren Lieferqualität in Bezug auf Material, Verarbeitung und Farbwiedergabe. Der Musterdruck dient der Prüfung und der Druckfreigabe des Auftrages durch den Auftraggeber. Bestellt der Auftraggeber die entgeltliche Erstellung eines Musterdrucks durch Bechtle Verlag&Druck nicht oder lehnt er die Prüfung eines für ihn erstellten Musterdrucks ab, so geht die Gefahr für alle Mängel, die bei dessen Erstellung und Prüfung durch den Auftraggeber vermieden worden wären, auf ihn über.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Der Auftraggeber erklärt sich mit Einreichen von Druckdaten damit einverstanden, dass die Erzeugnisse als Musterbeispiele zum Zwecke der Eigenwerbung für Bechtle Verlag&Druck auch Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäߧ 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
IX. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
X. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XII. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
• bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
• bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
• im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
• bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
• bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
XIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz(Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr, beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
XVI. Beanstandungen, Gewährleistungen, Warenrückgabe
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie den übersandten Musterdruck in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.
Bechtle Verlag&Druck druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch Bechtle Verlag&Druck entfällt grundsätzlich für Druckdaten, die
• CMYK-Farbprofile beinhalten und/oder
• eine zu geringe Auflösung aufweisen und/oder
• fehlende, defekte bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden.
Eine Gewährleistung durch Bechtle Verlag&Druck entfällt außerdem in den Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Hinweisen unserer Hilfe im Online-Shop abweichen.
Hat der Auftraggeber keinen von Bechtle Verlag&Druck erstellten Musterdruck, bestellt oder einem von Bechtle Verlag&Druck erstellten Musterdruck nach Kenntnisnahme nicht unverzüglich widersprochen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die die Kenntnisnahme eines Musterdrucks ohne jede Bedeutung ist.
Bei allen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen von den eingereichten Originaldaten und vom Musterdruck nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Bechtle Verlag&Druck nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von sechs Wochen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei berechtigten Beanstandungen ist Bechtle Verlag&Druck zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt Bechtle Verlag&Druck dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren an Bechtle Verlag&Druck. Die Kosten der Rücklieferung trägt Bechtle Verlag&Druck bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung.
Für die Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist Bechtle Verlag&Druck berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Bechtle Verlag&Druck kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind Bechtle Verlag&Druck zu erstatten.
Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
XVII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.